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Wir unterstützen wohnungslose Menschen mit einem stationären Angebot gem. §§ 67 ff. SGB XII
Die stationäre Wohnungslosenhilfe des Schäferhofs bietet alleinstehenden Männern und Frauen ab 21 Jahren, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden, unterstützende Hilfen für ihr Leben.
Um in der Einrichtung aufgenommen zu werden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an uns. Wir stellen Ihnen unsere Einrichtung vor und prüfen gemeinsam, ob wir Sie unterstützen können. Bei der Antragstellung für eine Kostenübernahme unterstützen wir Sie gerne.
Bei uns können Sie wohnen
Dafür stehen differenziert ausgestaltete Wohngebäude mit insgesamt 40 Plätzen zur Verfügung.
- Einzelzimmer mit TV, der überwiegende Teil mit eigenem Sanitärbereich
- Vollverpflegung
- Sozialberatung
- Begleitung zu Behörden
- Beschäftigung z.B. im Garten oder unserer Holzwerkstatt
- eigener Briefkasten
- Freizeitangebote
- Entwicklung einer neuen Lebensperspektive
Soziale Schwierigkeiten und besondere Lebensverhältnisse
im Sinne des §§ 67 ff. SGB XII können z.B. sein:
- obdachlosigkeit/wohnungslosigkeit
- Arbeitslosigkeit/niedriges einkommen
- Schulden
- Gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus Haft
- mangelnde medizinische Versorgung
- Fehlende Grundkenntnisse (Lesen, Schreiben, Rechnen etc.)
- Schwierigkeiten im Alltag (z.B. Tagesstruktur, Geldeinteilung, Haushaltsführung, Körperhygiene)
- Schwierigkeiten beim finden eines Arbeitsplatzes (fehlende Qualifizierung, Überforderung)
- Fehlende Teilhabe an der Gemeinschaft/Soziale Isolation
- Gesundheitliche Schwierigkeiten (z.B. chronisch krank)
- strafrechtliche Belastung (z.B. Bewährungsstrafe o. Haftentlassung)
- Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit Behörden
Der Schäferhof verfügt über kein medizinisches Personal. Personen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen empfehlen wir daher, sich an spezialisierte Einrichtungen oder Fachdienste zu wenden. Diese bieten oft spezifische Unterstützung und Behandlungsmöglichkeiten.